Dipl.-Ing. Franz Ennser wurde per 1. November 2025 zum Mitglied des Vorstandes der AGRANA Beteiligungs-AG bestellt, Dipl.-Ing. Dr. Norbert Harringer1 schied zum 31. Dezember 2025 aus dem Vorstand aus.
Die Mitglieder des Vorstandes hatten Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in den folgenden, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen in- und ausländischen Gesellschaften inne:
- Mag. Stephan Büttner:
Südzucker AG2, Mannheim|Deutschland (Mitglied des Vorstandes)
Semperit AG Holding, Wien (Mitglied des Aufsichtsrates)
- Dipl.-Ing. Franz Ennser:
Es bestanden keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbaren Funktionen.
- Dr. Stephan Meeder:
Südzucker Versicherungs-Vermittlungs-GmbH, Mannheim|Deutschland (Beirat)
Die Unternehmenskultur in der AGRANA-Gruppe ist durch eine offene und konstruktive Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat geprägt. Vorstand und Aufsichtsrat von AGRANA, insbesondere deren Vorsitzende, stehen hinsichtlich der Entwicklung und strategischen Ausrichtung des Unternehmens in einer laufenden, über die Aufsichtsratssitzungen hinausgehenden Diskussion.
Der Vorstand der AGRANA Beteiligungs-AG hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie der Gegenstand und das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionärinnen und Aktionäre und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie das öffentliche Interesse es erfordern. Er führt die Geschäfte der Gesellschaft entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den aktien-, börsen- und unternehmensrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen der Satzung, der vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsordnung für den Vorstand sowie dem ÖCGK. Die Vorstandsmitglieder stehen in ständigem Informationsaustausch und beraten in wöchentlichen Vorstandssitzungen den aktuellen Geschäftsverlauf, treffen die notwendigen Entscheidungen und fassen die erforderlichen Beschlüsse. Die Steuerung des Unternehmens erfolgt auf Basis des offenen Informationsaustausches und der regelmäßigen Beratungen mit den Geschäftsführungen und leitenden Mitarbeitenden der Geschäftsbereiche bzw. Segmente.
Die Geschäftsordnung umfasst sowohl Regelungen zu Geschäftsverteilung und Zusammenarbeit sowie zu Informations- und Berichtspflichten des Vorstandes als auch einen Katalog der Maßnahmen, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen.
Die Aufgabenbereiche der Vorstandsmitglieder sind wie folgt festgelegt: