Biodiversität oder biologische Vielfalt bezeichnet gemäß der Biodiversitäts-Konvention (Convention on Biological Diversity – CBD) „die Variabilität unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft, darunter unter anderem Land-, Meeres- und sonstige aquatische Ökosysteme und die ökologischen Komplexe, zu denen sie gehören“. Damit umfasst sie die Vielfalt innerhalb von Arten und die Vielfalt zwischen den Arten sowie die Vielfalt der Ökosysteme. Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt gelten als wichtige Grundlagen für das menschliche Wohlergehen. Die Zerstörung und Zerstückelung von Lebensräumen wird als größte Gefahr für die biologische Vielfalt auf der Erde gesehen.
Ein Biokraftstoff auf Alkoholbasis, der in Europa vorwiegend aus stärkehaltigen Getreidearten oder Zuckerrüben gewonnen und v.a. als Benzinzusatz in Kraftfahrzeugen verwendet wird.
Besteht hauptsächlich aus Methan und Kohlen-dioxid und wird durch anaerobe Vergärung oder durch thermische Prozesse aus Biomasse, einschließlich Bio-masse in Abfällen, gewonnen.
Ist ein metrisches Maß, das verwendet wird, um die Emissionen verschiedener Treibhausgase auf der Grundlage ihres GWP (Global Warming Potential = Beitrag zum Treibhauseffekt) zu vergleichen. Dazu werden die Mengen anderer Gase in die äquivalente Menge von CO2 umgerechnet.
Länder, Märkte oder Regionen, die mehr Zucker verbrauchen, als sie selbst produzieren, und ihren Bedarf durch Zuckerimporte decken müssen.
Bedeutet allgemein die Freisetzung von Störfaktoren in die Umwelt. Ein typisches Beispiel dafür sind etwa gasförmige Schadstoffemissionen aus Autos.
Das Greenhouse Gas Protocol unterscheidet drei Arten von Emissionen:
Ethanol ist eine klare, leicht entzündliche Flüssigkeit. Es wird umgangssprachlich oft als Alkohol bezeichnet. Ethanol ist besonders als Trinkalkohol bekannt, etwa als Anteil in Genussmitteln wie Wein oder Bier. Besonders in der letzten Zeit erfährt Ethanol große Bedeutung – abseits der Lebensmittelindustrie – als Biokraftstoff in Form von Bioethanol (siehe Bioethanol).
Das seit 1968 bestehende EU-Regelwerk dient der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker und der Sicherung einer heimischen Zucker-produktion. Mit 1. Oktober 2017 wurden die Elemente der Quotenregelung sowie des Rübenmindestpreises abgeschafft. Regelungen wie die Verpflichtung zum Abschluss von Branchenvereinbarungen sowie die Preisberichterstattung der EU-Kommission gelten nach wie vor.
Bildet die Basis für Fruchtsaft-getränke und wird an die Fruchtsäfte und Getränke produzierende Industrie verkauft.
Qualitativ hochwertige Früchte werden in flüssiger oder stückiger Form aufbereitet und thermisch haltbar gemacht, um diese insbesondere in Molkereiprodukten oder für die Eiscreme- und Backwarenindustrie weiterzuverarbeiten.
Gentechnisch veränderte/modifizierte Organismen (GVO), englisch „Genetically Modified Organism“ (GMO), sind Organismen, deren Erbanlagen mittels gentechni-scher Methoden gezielt verändert wurden.
Isoglukose ist ein auf Stärke basierendes, flüssiges Verzuckerungsprodukt, das bei einem Fruktosegehalt von 42 % der Süße von Zucker entspricht und daher als Zuckersubstitut verwendet wird. Der Fruktosegehalt kann durch weitere Prozessschritte auf bis zu 55% angehoben werden. Isoglukose wird aus Getreide, v. a. Mais, hergestellt.
Verarbeitungszeitraum für agrarische Rohstoffe, die nur für einen begrenzten Zeitraum lagerfähig sind.
Maisstärke ist aus Mais gewonnene Stärke und wird v. a. in der Nahrungsmittelverarbeitung (z.B. Pudding, Babynahrung), aber auch in technischen Anwendungen wie z.B. in der Papierproduktion oder im Kosmetikbereich verwendet.
Sirupartiges, dunkelbraunes, süßes Nebenprodukt der Zuckerherstellung. Die Flüssigkeit enthält noch etwa 50 % Zucker, der aber nicht mehr kristallisiert werden kann. Melasse wird vorwiegend zur Herstellung von Hefen, Alkohol oder auch als Viehfutterzusatz eingesetzt.
Modifizierte Stärken sind durch physikalische, enzymatische oder chemische Verfahren gewonnene Stärke-Erzeugnisse.
Der Begriff Raffination bezeichnet allgemein ein technisches Verfahren zur Reinigung, Veredelung, Trennung oder Konzentration von Rohstoffen. Bei Zucker bedeutet dies das Entfärben von braunem Rohzucker (aus Zuckerrohr oder Zuckerrübe) durch wiederholtes Umkristallisieren.
Aus Zuckerrohr gewonnener Zucker, chemisch ident mit Rübenzucker.
Rohzucker ist ein Halbfertigprodukt des Rohr- oder auch Rübenzuckers, bei dem die Zuckerkristalle noch nicht vollständig von anhaftenden Nichtzuckerstoffen befreit sind, was ihm seine braune Farbe verleiht.
Stärke ist eine organische Verbindung und einer der wichtigsten Reservestoffe in pflanzlichen Zellen. In Europa wird Stärke hauptsächlich aus Mais, Weizen oder Kartoffeln gewonnen. Um Stärke herzustellen, werden die Stärke enthaltenden Pflanzenteile zerkleinert, anschlie-ßend folgt die Auswaschung der Stärke. Durch Filtrations- und Zentrifugationsschritte erfolgt die Gewinnung der Stärke. Der letzte Schritt ist schließlich deren Trocknung.
Die Getreidesorte Tritikale ist eine Kreuzung aus Weizen und Roggen und verbindet daher, sowohl in Bezug auf Geschmack als auch auf Inhaltsstoffe, Eigenschaften dieser beiden Sorten. Tritikale wird aufgrund des höheren Stärkegehaltes auch als Energiegetreide zur Bioethanolproduktion genutzt.
Als Weißzucker wird üblicher Haushaltszucker bezeichnet, der durch Kristallisation und Zentrifugieren gewonnen wird.
Diese dienen dem Schutz heimischer Produkte vor Billigimporten aus Drittländern (Außenschutz). Der Basiszoll für Zucker ist ein Fixbetrag. Zusätzlich wird bei Einfuhren von Zucker im Rahmen der Schutzklausel der sogenannte Zusatzzoll als variabler Zollsatz erhoben.
Zucker wird entweder aus der Zuckerrübe oder aus dem Zuckerrohr gewonnen. Unter „Zucker“ versteht man u.a. Haushaltszucker, Traubenzucker, Fruchtzucker oder Milchzucker etc. Sie alle zählen zur Nährstoffgruppe der Kohlenhydrate. Bei der Zuckergewinnung aus der Zuckerrübe wird aus Rübenschnitzeln Rohsaft gewonnen, der in mehreren Schritten gereinigt und schließlich so lange eingedickt wird, bis daraus Zucker kristallisiert. Durch mehrmaliges Umkristallisieren wird der Zucker gereinigt, sodass man saubere, weiße Kristalle erhält.
(gültig bis 30. September 2017): Im Rahmen der Europäischen Zuckermarktordnung war für jeden zuckerproduzierenden EU-Mitgliedstaat eine Produktionsmenge für Zucker und Isoglukose festgelegt. Diese Menge war wiederum auf die produzierenden Unternehmen heruntergebrochen und als Produktionsquote fixiert. Damit wurde die Produktion beschränkt und Überschüsse wurden minimiert.
Die Zuckerrübe ist eine landwirtschaftliche Kulturpflanze, die fast ausschließlich der Herstellung von Rübenzucker dient. Die Zuckerrübe besteht aus dem Rübenkopf und dem Wurzelkörper. Im Wurzelkörper ist Saccharose gespeichert, welche in der Zuckerfabrik gewonnen wird.
Das Zuckerwirtschaftsjahr der Europäischen Union beginnt jeweils am 1. Oktober und endet am 30. September des darauffolgenden Jahres. Dieser Bezugszeitraum gilt für alle Regelungen zum EU-Zuckermarkt.
= Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten + Leasingverbindlichkeiten
= (SAV + IAV) + WC I
= Dividende pro Aktie ÷ Schlusskurs × 100
= Ergebnis der Betriebstätigkeit
= Operatives Ergebnis + operative Abschreibungen
= EBITDA ÷ Umsatz × 100
= Eigenkapital ÷ Gesamtkapital × 100
= Konzernergebnis
÷ Aktienanzahl, die durchschnittlich im Umlauf war
= Anteil der Aktionäre am Eigenkapital
÷ Aktienanzahl, die durchschnittlich im Umlauf war
= Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
+ Cashflow aus Investitionstätigkeit
= NFS ÷ Eigenkapital inklusive nicht beherrschender Anteile × 100
Immaterielle Vermögenswerte inklusive Geschäfts-/Firmenwert
= Schlusskurs ÷ EPS
= BFS – (Kassa + Scheck + sonstige Bankguthaben
+ kurzfristige Wertpapiere + langfristige Wertpapiere)
EBIT vor Ergebnis aus Sondereinflüssen und Ergebnisanteil von Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden
= Operatives Ergebnis ÷ Umsatz × 100
= Operatives Ergebnis ÷ Capital employed × 100
= Ergebnis vor Steuern ÷ Umsatz × 100
= Vorräte + Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
+ sonstige Vermögensgegenstände
– kurzfristige Rückstellungen
– kurzfristige erhaltene Anzahlungen
– Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
– sonstige Verbindlichkeiten