Am 7. Januar 2026 hat der Ministerrat der EU mit qualifizierter Mehrheit dem Mercosur-Abkommen nach 25 Jahren Verhandlungen zugestimmt. Das Abkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten (Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay) besteht aus einem Partnerschaftsabkommen und einem Interims-Handelsabkommen; es wurde am 17. Januar 2026 in Paraguay unterzeichnet.
Voraussetzung für das reguläre Inkrafttreten des Interims-Handelsabkommens wäre die Zustimmung im EU-Parlament mit einfacher Mehrheit gewesen. Da das EU-Parlament in seiner Plenarsitzung am 21. Januar 2026 für einen Antrag zur Überprüfung der Vereinbarkeit des Mercosur-Abkommens mit den EU-Verträgen gestimmt hat, wird sich diese Zustimmung nun erheblich verzögern. Der Prüfprozess durch den EuGH könnte bis zu zwei Jahre dauern und den endgültigen Ratifizierungsprozess mit den Mercosur-Staaten erheblich verzögern. Ungeachtet der rechtlichen Überprüfung wurde das vorläufige Handelsabkommen am 27. Februar 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Gleichzeitig hat die EU-Kommission angekündigt, die Handelsregelungen provisorisch anwenden zu wollen, ohne die Entscheidung des EuGH abzuwarten. Für den Fall, dass der EuGH feststellt, dass das Abkommen nicht mit EU-Recht vereinbar ist, muss es geändert werden, bevor es final in Kraft treten kann. Für den Zuckermarkt bedeutet das Abkommen, dass der Zoll für 180.000 Tonnen des bestehenden Einfuhrkontingents Brasiliens von 98 € pro Tonne auf 0 € pro Tonne gesenkt wird sowie Paraguay ein neues zollfreies Einfuhrkontingent von jährlich 10.000 Tonnen Rohrohrzucker für die Raffination erhält.
Die EU und Indien haben Ende Januar 2026 die Verhandlungen über den Aufbau einer neuen Freihandelszone abgeschlossen. Die Zölle auf nahezu alle Warenausfuhren der EU nach Indien sollen gesenkt oder abgeschafft und damit die Warenausfuhren bis 2032 verdoppelt werden. Sensible Wirtschaftssektoren werden nicht in das Abkommen einbezogen, empfindliche europäische Agrarsektoren werden vollständig geschützt und Produkte wie Rind- und Geflügelfleisch, Reis sowie Zucker von der Liberalisierung im Rahmen des Abkommens vollständig ausgenommen. Das Abkommen kann erst unterzeichnet werden, nachdem der Vertragstext rechtlich überprüft und in alle Amtssprachen der EU übersetzt wurde. Anschließend muss er von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament gebilligt werden.
Die EU und Australien haben nach acht Jahren Verhandlungen Ende März 2026 ein Freihandelsabkommen abgeschlossen, das EU-Agrarexporten vollständigen zollfreien Zugang nach Australien ermöglicht und zugleich den Zugang Australiens zum EU-Markt durch Kontingente, Nachhaltigkeitsauflagen und Schutzmechanismen begrenzt.Im Zuckersektor wird Australien ein zollfreies Kontingent von insgesamt 44.925 Tonnen Rohrohrzucker sowie 10.000 Tonnen Ethanol (aus Zucker) eingeräumt, bei gleichzeitiger Absicherung sensibler EU-Märkte. Die Unterzeichnung wird für Ende 2026 bzw. Anfang 2027 erwartet, vorbehaltlich der formalen Genehmigungsverfahren.
Ein weiteres für den Zuckermarkt relevantes Abkommen, mit Thailand, ist Gegenstand von wiederaufgenommenen Verhandlungen, die sich jedoch noch in einem frühen Stadium befinden. Mit Wirkung zum 1. Jänner 2026 erhöhte das Vereinigte Königreich zudem sein autonomes Zollkontingent für zur Raffination bestimmten Rohrohrzucker mit einem Zollsatz von 0 % von 260.000 Tonnen auf 325.000 Tonnen.