Der europäische Markt für Treibstoffethanol blieb strukturell unter Druck. Importmengen von rund 2,5 Mio. m³ im Jahr 2025 führten zu einem Überangebot von etwa einer Million m³ und belasteten das Marktgleichgewicht erheblich. Während die Beimischungsmandate steigen, ist auch für 2026 mit weiter zunehmenden Importen zu rechnen. Gleichzeitig bleibt das globale Exportpotenzial hoch: In den USA könnten stillgelegte Kapazitäten rasch reaktiviert werden, während Brasilien seine Mais‑Ethanolproduktion weiter ausbaut und von einer guten Ernte ausgeht. Gesetzliche Anpassungen verbessern die strukturellen Rahmenbedingungen zwar leicht, das Marktumfeld bleibt jedoch aufgrund von Handelskonflikten, Zöllen, regulatorischer Unsicherheit und Kriegen volatil und nur eingeschränkt planbar.
EU-Richtlinie für erneuerbare Energien
Die überarbeitete EU‑Richtlinie für erneuerbare Energien (RED III) wurde am 31. Oktober 2023 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie verpflichtete die Mitgliedstaaten, die wesentlichen Bestimmungen bis zum 21. Mai 2025 in nationales Recht umzusetzen. Das EU‑Ziel für erneuerbare Energien wird damit deutlich angehoben: Bis 2030 sollen mindestens 42,5 % des Energieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen stammen, mit einer optionalen Erhöhung auf 45 %. Erstmals enthält RED III verbindliche sektorale Vorgaben, u.a. für Industrie, Verkehr sowie Gebäude. In der Industrie ist eine jährliche Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien vorgesehen, ebenso ein wachsender Einsatz erneuerbaren Wasserstoffs. Für den Verkehrssektor gelten alternative Zielpfade, ergänzt um verbindliche Unterziele für fortschrittliche Biokraftstoffe und erneuerbare synthetische Kraftstoffe. Im Gebäudebereich wird ein indikatives Ziel von 49 % erneuerbarer Energie bis 2030 festgelegt.
Eine zentrale Neuerung ist die dauerhafte Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. RED III sieht verkürzte Fristen, digitalisierte Prozesse sowie die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten vor. Teile dieser Regelungen mussten bereits bis Juli 2024 umgesetzt werden.
Für Österreich stellt RED III eine deutliche Verschärfung gegenüber bisherigen Maßnahmen dar. Die regulatorischen Entwicklungen auf EU‑Ebene werden von AGRANA laufend beobachtet.
Die EU-Entscheidung vom Oktober 2022 über das Ende von Verbrennungsmotoren in neu zugelassenen Fahrzeugen ab 2035 wurde von AGRANA verfolgt, stellt nach aktueller Einschätzung aber kein relevantes Risiko für die Bioethanolproduktion dar. Einerseits ist Bioethanol nur ein Produkt im Rahmen des Kreislaufwirtschaftskonzeptes der Bioraffinerie in Pischelsdorf|Österreich, andererseits wird Bioethanol im Rahmen des Ausstieges aus fossilen Produkten Verwendungsmöglichkeiten abseits des Einsatzes in Treibstoffen finden.
Trotz der ursprünglichen Entscheidung, ab 2035 keine neuen Verbrennungsmotoren mehr zuzulassen, wurde von der EU-Kommission im Dezember 2025 ein neuer Vorschlag unterbreitet, der die bisherige Regelung faktisch aufweicht. Der neue Vorschlag sieht nach aktueller Einschätzung über das Jahr 2035 hinaus die eingeschränkte Verwendungsmöglichkeit von Ethanol als Beimischung zum Benzin vor. Anstelle des bislang geltenden Zieles „100 % CO₂-Reduktion ab 2035“ (d.h. Neuwagen mit Nullemissionen) schlägt die EU-Kommission nun nur noch „90 % CO₂-Minderung ab 2035“ vor. Unabhängig von diesen politischen Entscheidungen ist davon auszugehen, dass Bioethanol in Zukunft zunehmend an Bedeutung außerhalb klassischer Kraftstoffanwendungen, insbesondere im Rahmen der Defossilisierung industrieller Wertschöpfungsketten und als Bestandteil integrierter Bioraffineriekonzepte, gewinnen wird.